Zerlegung bzw. Realteilung eines Flurstücks
Die Zerlegung eines Flurstücks darf in Hessen nur von hierzu befugten Vermessungsstellen ausgeführt werden.
Die gesetzliche Grundlage zur Teilung findet sich in §19 des BauGB (Teilung von Grundstücken).
Wenn Sie beispielsweise einen Teil eines Flurstücks kaufen, übertragen oder veräußern wollen, ist eine Zerlegung notwendig. Diese können Sie bei einem in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen.
Die Kosten der Zerlegung werden in der Hessischen Verwaltungskostenordnung und deren Kostenverzeichnis genau definiert und sind vorrangig abhängig vom Wert der zu teilenden Fläche und der Anzahl der neu festzulegenden Grenzpunkte. Zudem unterscheidet die Kostenordnung in der Gebührenhöhe Zerlegungen, die auch eine örtliche Vermessung notwendig machen, von denen, die ohne die Vermessung vor Ort erfolgen können. Demnach wird eine Realteilung in Hessen von jeder befugten Stelle in gleicher Anwendung der Kostenordnung auch immer die gleichen Kosten mit sich bringen.
Gerne kalkulieren wir Ihr Teilungsvorhaben für Sie anhand der Kostenordnung als kostenfreie Servicedienstleistung! Nutzen Sie hierzu unser Anfrageformular oder nehmen Sie anderweitig Kontakt mit uns auf.
Der Ablauf einer Zerlegung erfolgt in mehreren Schritten:
- Kontaktaufnahme zu einer befugten Vermessungsstelle
- Einholen der amtlichen aktuellen Dokumente aus dem Liegenschaftskataster und Prüfung der Dokumente
- Beratung und gemeinsame Ausarbeitung eines Teilungsentwurfes
- Erstellung einer Kostenschätzung zur Zerlegung
- Einholen der Zustimmungen/Unterschriften zu diversen Erklärungen
- gegebenenfalls örtliche Vermessungsarbeiten mit einer vorangegangenen schriftlichen Mitteilung an alle Beteiligten
- Anhörung der Beteiligten und Aufnahme einer Niederschrift
- Digitale Bildung der neuen Flurstücke und Berechnung der Flächen
- Versand der Niederschrift der Grenzfestlegung mit Skizze an alle Beteiligten mit Rechtsbehelfsbelehrung
- Eingabe der Vermessungsschriften beim Amt für Bodenmanagement
- Übernahme der Zerlegungsvermessung durch das Amt für Bodenmanagement und Ausfertigung des Fortführungsnachweises
- Auch das Grundbuchamt erhält eine Fortführungsmitteilung, um dann die Veränderung im Grundbuch einzutragen
Für die Teilung wird derzeit keine Genehmigung mehr benötigt. Dennoch unterliegt die Teilung baurechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es muss eigenständig geprüft werden, ob die geplante Bebaubarkeit der einzelnen Grundstücke auch noch nach der Teilung möglich ist. Denn per Gesetz dürfen durch die Teilung eines Grundstücks keine Verhältnisse entstehen, die den Rechtsvorschriften widersprechen. Gerne beraten wir Sie hier bereits im Vorfeld ausführlich und fundiert.