Mietflächenermittlung / Flächenberechnung nach gif
Im gewerblichen Bereich kommt zur Ermittlung der Mietflächen auch häufig die gif (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.)-Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) zum Einsatz, da diese bei Vertragsschluss mit dem Bauträger häufig als grundlegende Norm vereinbart wird.
Insbesondere bei gemischter Nutzung ist die Ermittlung nach der gif Richtlinie häufig genutzt. Bei dieser Ermittlung werden die Mietflächen nach gif in die Klassen MF/G-0, MF/G-1 und MF/G-2 unterteilt.
MF/G-0 bedeutet keine Mietfläche
MF/G-1 bedeutet exklusive Mietfläche
MF/G-2 bedeutet gemeinschaftliche Mietfläche
Alle Mietflächen MF/G werden bei der Ermittlung nochmals nach gif typisiert in die Flächentypen a bis d.
Die der MF/G-0 zugeordneten Flächen werden in der Flächenberechnung in Sondermietobjekte wie Freifläche, Schaufenster oder Aktionsfläche unterteilt und ausgewiesen.
Für die Vermietung von Wohnraum wurde zusätzlich die Richtlinie MF/W entwickelt, die in gemischt genutzten Gebäuden zusammen mit der MF/G anzuwenden ist.
Laut einer Pressemitteilung des Bundes der öpffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind bis zu 80% der Mietflächen nicht korrekt berechnet. Dadurch ist für Mieter die Preisbildung schwer nachvollziehbar, da die exakten Definitionen und Ermittlungen der Flächen in Planform fehlen oder nicht überprüfbar sind. Die gif Richtlinien zielen darauf ab diese Probleme zu lösen und messbare Flächen einheitlich zu definieren.
Die Mietfläche MF/W nach gif kann anhand von Tabellen auf Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung umgerechnet werden.
Unser Angebot zur Flächenermittlung nach gif:
Die Abrechnung einer Flächenermittlung erfolgt üblicherweise pro aufgemessenem Quadratmeter Fläche.
Als vereidigter und öffentlich bestellter Vermessungsingenieur garantiert Ihnen Henning Bungert eine neutrale und seriöse Ermittlung der Flächen, die von allen Stellen anerkannt wird.
Die Ermittlung der Flächen erhalten Sie von uns in Form von geeigneten Plänen und Tabellen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Flächenermittlung oder beantworten Ihnen hierzu Ihre Fragen – nehmen Sie gerne Kontakt auf!